Zudem wurden ihm 1969 aus disziplinarischen Gründen für zwei Jahre Führerschein und Flugschein entzogen, außerdem wurden ihm repräsentative Reisen ins Ausland verweigert.
Trotzdem verstehen Fluggesellschaften den Kerosinzuschlag als Teil des Flugpreises und behalten ihn bei einer Stornierung des Flugscheins ein, wenn der gebuchte Tarif nicht erstattbar ist.