2) wenn die Verurtheilung wegen Diebstahls, Unterschlagung, Raubes, Erpressung, Hehlerei, Betruges oder Urkundenfälschung erfolgt, auch wenn der Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte nicht eintritt.
Dieser päpstliche Ehrentitel, der Ehrenrechte für den Propst und das Gotteshaus einschließt, soll die Bedeutung einer Kirche für das Umland hervorheben.