Hier ist in Abhängigkeit von den betrieblichen Vereinbarungen zur Mobilisierung von Überstunden oder Wochenendarbeit sowie der aktuellen Auslastungssituation zu überprüfen, ob dies möglich ist.
Hierbei wird die geleistete Arbeit (inklusive Urlaub, Krankheit, Überstunden etc.) der Beschäftigten mit der arbeitsvertraglich, tarifvertraglich oder betriebsüblich zu leistenden Arbeit abgeglichen und verrechnet.